Sind Sie mit der bisherigen Verwaltung nicht zufrieden? In fünf einfachen Schritten gelangen Sie für Ihre Stockwerkeigentümergemeinschaft zu einer neuen Verwaltung.

 

Offerten einholen

Lassen Sie sich von drei verschiedenen Verwaltungen eine Offerte erstellen. Ein Offerte können Sie zum Beispiel hier anfordern.

 

Vergleichen der Offerten

Vergleichen Sie die drei Offerten und die Interaktion mit der jeweiligen Verwaltung. Wie war das Gespräch mit der Verwaltung? Wurden detailliertere Fragen zur Liegenschaft gestellt oder z.B. angeboten, die Liegenschaft zu besichtigen? Oder hat die Verwaltung einfach "ins Blaue" offeriert?

 

Einberufung einer ausserordentlichen Stockwerkeigentümerversammlung

Um eine neue Verwaltung zu bestellen, braucht es in der Regel einen Mehrheitsbeschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft (einfaches Mehr). Das gleiche gilt auch für die Abwahl der bisherigen Verwaltung. Bitte lesen Sie vorgängig das Reglement in diesem Punkt nach.

Die Einberufung einer Stockwerkeigentümerversammlung geschieht nach Vorgabe des Reglements. Von Gesetzes wegen, wenn 20% der Miteigentümer die Einberufung verlangt (Art. 64, Abs. 3, ZGB).

 

Kündigen der bisherigen Verwaltung

Eine von der Versammlung bevollmächtigte Person, kann das bisherige Verwaltungsmandat kündigen (jederzeit, falls nicht zur Unzeit).

 

Abschluss Verwaltungsvertrag

Der neue Verwaltungsvertrag kann ebenfalls von einer an der Versammlung bevollmächtigen Person abgeschlossen werden.

 

Gerne stehen wir Ihnen beratend für den Verwaltungswechsel zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.